Unser Motto lautet: Vertrauen, Zuverlässigkeit und Kompetenz Birgit Kleinspehn Ab Januar 2020 hat sich die Berechnung des Kindesunterhalts geändert. Die Tabellensätze wurden erhöht. Dadurch wurde eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle erforderlich (siehe unter Familienrecht). Die Tabelle geht davon aus, dass Unterhalt für zwei Berechtigte, unabhängig vom Rang, zu zahlen ist. Bei einer geringeren oder größeren Anzahl Unterhaltsberechtigter sind Abweichungen vorzunehmen (Hinauf- oder Hinabstufung). Das staatliche Kindergeld ist in der Regel zur Hälfte von dem Tabellenbetrag in Abzug zu bringen. Bei volljährigen Kindern ist das Kindergeld in voller Höhe abzuziehen, um den Zahlbetrag zu ermitteln. Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2020 siehe unter Punkt Familienrecht Die weiteren Anwälte unserer Sozietät erreichen Sie: | |||||||||||||||